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Gesamtkonzept: Stellungnahme zur Etappe 2 der Schweizer Standortsuche eines Atommüllendlagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. November 2017 startete der Schweizer Bundesrat die Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager. Im Rahmen der Vernehmlassung haben auch politische Parteien auf deutscher Seite die Möglichkeit, zum Projekt der NAGRA Stellung zu nehmen.

Dieses Recht möchten wir als Kreisverband Waldshut der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) wahrnehmen.

Vom Schweizer Bundesrat sowie von der ENSI wurden folgende Standorte vorgeschlagen: O-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen), NL-2 oder NL‑6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau).

Alle Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe der deutschen Grenze und damit auch zu unserem Landkreis Waldshut. Unsere Argumente beziehen sich auf alle drei Standorte.

1. Atommüllendlager und Atomausstieg
Die Schaffung eines Atommüllendlagers macht unserer Meinung nach nur Sinn, wenn endgültig feststeht, in welchen Umfang der Atommüll einlagert wird. Bevor ein solches Endlager erstellt werden kann, muss ein endgültiger Ausstiegstermin feststehen. Damit verbunden muss ein Plan für den Umstieg auf erneuerbare Energien sowie die Sicherstellung der Energieversorgung erarbeitet werden. 

Letzteres sehen wir weder für die Schweiz noch für Deutschland gegeben.

2. Nukleare Umweltbelastung der Region Waldshut
Die Menschen am Hochrhein sind von der Fülle der atomaren Anlagen auf Schweizer Seite sehr betroffen. Die AKW in Leibstadt, Beznau und Gösgen sowie das Paul-Scherer-Institut und das Zwischenlager in Würenlingen liegen in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze. Dies beunruhigt viele Menschen in der Hochrhein.

3. Bedenken aus geologischer Sicht
Als Wirtsgestein für die Standorte in Grenznähe, die auch den Landkreis Waldshut betreffen, wurde der Opalinuston gewählt. Mit rund 113 Meter Dicke ist diese Schicht aus unserer Sicht zu dünn, um dauerhaft die Strahlung unterhalb der Erdoberfläche zu halten.

Unserer Meinung nach ist noch zu wenig erforscht und bedacht, wie sich diese Schicht über Jahrtausende insbesondere durch klimatische und geologische Ereignisse (z.B. Abtragung der Schicht in einer Eiszeit, Verwerfungen durch starke Erdbeben usw.) verändern könnte. Vor allem das Erdbebenrisiko im Rheingraben wurde unzureichend berücksichtigt. Dies gilt ebenfalls für den Betrieb der Atomkraftwerke.

Weiterhin bittet die ÖDP zu überprüfen, wie sich diese Tonschicht unter Einwirkung von Wärme verhält. Ton trocknet bekanntlich unter Wärme aus. Strahlender Atommüll strahlt eine immanente Wärme aus. Durch das Austrocknen der Tonschicht besteht aus unserer Sicht die Gefahr der Bildung von Rissen und macht deshalb diese Gesteinsart als Wirtsgestein unmöglich.

Der Rhein ist eine der Lebensadern Europas. Sollte durch ein Ereignis Radioaktivität freigesetzt werden, verteilt sich diese durch den Strom praktisch in ganz Westdeutschland und den Benelux-Ländern. Dies ist aus unserer Sicht unverantwortlich.

4. Ungenügende objektive Erforschung von Gesundheitsschäden solcher Lagerstätten
Das Bundesamt für Strahlenschutz kam in einer Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken (KiKK) zum Ergebnis, dass in Deutschland Kinder unter 5 Jahren häufiger an Krebs, insbesondere Leukämie, erkranken, je näher sie an einem Kernkraftwerksstandort wohnen (http://www.bfs.de/de/kerntechnik/kinderkrebs/Artikel_atw_Maerz_2008.pdf).

Laut Zeitungsberichten häuften sich auch beim Endlager Asse II in Niedersachsen Krebsfälle. Inzwischen wird das Thema wieder heruntergespielt. Die Leute sind verunsichert. Uns stellt sich die Frage, wie sich das Strahlungsrisiko beim geplanten Endlager auf die Menschen auswirken wird? Diese Frage möchten wir an Sie weitergeben und bitten Sie um Beantwortung. 

In unmittelbarer Nähe zu den Standorten liegen die Tourismusregionen Hochrhein und Südschwarzwald (mit dem Rheinfall, einem überregionalen Radwanderweg und diversen Fernwanderwegen im Schwarzwald). Diese wäre besonders durch Ihre Entscheidung betroffen. Wir befürchten einen Imageschaden und damit den Verlust vieler Existenzen, die von dieser Branche abhängig sind.

5. Sicherheitsbedenken
Wir halten das Lagerkonzept aus Gründen der Sicherheit bei terroristischen Angriffen für nicht geeignet. Einige Standorte liegen in der Einflugschneise des Flughafens Zürich-Kloten  (Benken, Bözberg usw.). Sowohl die Atomkraftwerke, bestehende atomare Anlage als auch die neu zu bauenden Anlagen, wie die atomaren Endlager, müssen einer Überprüfung der Sicherheit im Falle eines Flugzeugabsturzes unterzogen werden!

Weiter Punkt, den wir zu Bedenken geben möchten, ist die Transportsicherheit. Der Transport atomaren Mülls stellt immer eine große Gefahr für die Umwelt und für Leib und Leben der Menschen an der Transportstrecke dar. Wie schaut Ihr Konzept und Konfliktmanagement in diesem Punkt aus?

6. Rückholbarkeit
Aus Schaden wird man klug, meinen wir. Oben genanntes Endlager Asse II wird nun wieder geräumt. Obwohl man vor nur 40 Jahren (!!!) dachte, dass ein geeignetes Zwischenlager gefunden wurde, müssen nun die eingelagerten Atommüllfässer zurückgeholt werden.

Die ÖDP meint, dass es kein einhundertprozentig sicheres Atommüllendlager gibt. Deshalb erscheinen uns überirdische Lagerstätten in der momentanen Situation die sinnvollere Variante. Geeignet dafür halten wir die ausgedienten Festungs- und Bunkeranlagen der Schweizer Armee.

7. Oberflächenanlagen
Aus den Veranstaltungen des BfE in Hohentengen sowie des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit in Tiengen haben sich weitere Kritikpunkte ergeben, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben möchten.

Vom Schweizer Bundesrat sowie von der ENSI wurden folgende Standorte vorgeschlagen: Jura Ost mit der geplanten Oberflächenanlage (OFA) zwischen Villigen und Böttstein, Nördlich Lägern mit den beiden OFA NL-2 bei Hohentengen sowie NL‑6 zwischen Windlach und Zweidlen sowie Zürich Nordost mit der OFA Rheinau und Marthalen.

Alle Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe der deutschen Grenze und damit auch zu unserem Landkreis Waldshut. Unsere Argumente beziehen sich auf alle drei Standorte.

7.1. Scheinpartizipation
Durch die s.g. Regionalkonferenzen soll den Gemeinden ein Mitspracherecht bei der Standortsuche des Endlagers sowie bei der Suche nach geeigneten Standorten für die Oberflächeninfrastruktur (z.B. der Oberflächenanlagen) erhalten und eine Perspektive für die betroffenen Gemeinden entwickelt werden. In den Regionalkonferenzen waren zu einem geringen Prozentsatz auch Vertreter deutscher Gemeinden vertreten.

Von den deutschen Vertretern wurde immer wieder kritisiert, dass durch einheitliches Abstimmungsverhalten der Schweizer Gemeinden von einem wirklichen Mitspracherecht nicht die Rede sein konnte. Außerdem sind in den Fällen Nördlich Lägern und Zürich Nordost prozentual mehr deutsche Einwohner betroffen, wie in den Regionalkonferenzen vertreten waren.

Die Auswahl der Standorte für alle OFA sind entsprechend der Entscheidung der Regionalkonferenzen bis auf den Standort NL-6 alle nah an der Deutsch-Schweizer Grenze zu finden.

Dieser Sachverhalt bestätigt die Schweizer Vorgehensweise, negative Belastungen nah an die deutsche Grenze zu verschieben. 

Aus unserer Sicht sind deshalb die Regionalkonferenzen eine reine Scheinpartizipation. Eine stärkere Einbindung der deutschen Wohnbevölkerung wäre nicht nur fair sondern auch Pflicht. 

7.2. Betroffene Gemeinden/Infrastrukturgemeinden
Am Beispiel NL-2 lässt sich gut erkennen, dass die Gewichtung in bevorzugte Schweizer Gemeinden und benachteiligte deutsche Gemeinden erkennen. Die Gemeinde Weiach wird als Infrastrukturgemeinde eingestuft, weil sie durch Bau und Betrieb der Anlage hohe Belastungen tragen muss. Damit verbunden werden ein besonderer Entwicklungsplan und sicher auch hohe Ausgleichszahlungen.

Die Gemeinde Hohentengen, deren Wohnbebauung viel näher an der OFA NL-2 liegt, gilt nur als betroffenen Gemeinde und wird von diesen Fördermöglichkeiten nicht profitieren können.

Hier muss aus unserer Sicht bedeutend nachjustiert werden. Ein grenzüberschreitender, regionaler Entwicklungsplan müsste die bisher sehr kleinteilige Schweizer Planung ersetzen und die Gesamtregion Hochrhein voranbringen!

7.3. Standortwahl nach Risiken
Abschließend möchten wir noch einmal ausdrücklich gegen das Auswahlverfahren der OFA, wie es bisher gehandhabt wurde, protestieren. Eine solch schwerwiegende Entscheidung den Gemeinden vor Ort zu überlassen, halten wir für grob fahrlässig.

Aus unserer Sicht sollten vorab Kriterien für einen solchen Standort festgelegt werden, bei dem Sicherheit oberste Priorität hat. Und nach diesem Raster muss der Standort festgelegt werden. Die Scheinpartizipation hat fast ausschließlich Standorte ergeben, die für die Schweiz am einfachsten zu handhaben sind, da von deutscher Seite kaum Widerstand geltend gemacht werden kann (siehe Verteilung Regionalkonferenzen).

So befinden sich nun fast alle geplanten OFA-Standorte in der Nähe der Flüsse Aare und Rhein. Aus Hochwasserschutz-Aspekten ein Unding. Bei einem atomaren Unfall würde Radioaktivität schnell über weite Teile des Hochrheins verteilt werden.

Aus unserer Sicht muss die Standortsuche für ein OFA noch einmal komplett neu aufgegleist und an Hand transparenter Kriterien durchgeführt werden!

Abschließend hoffen wir, dass Sie sich der Tragweite Ihrer Entscheidung bewusst werden und unsere Einwände nicht unbeachtet lassen. Gern erwarten wir Ihre Rückmeldung.

Freundliche Grüße

gez. Mike Schinkel

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Stellvertretender Vorsitzender des ÖDP-Kreisverbands Waldshut

Ergänzung

2. Stellungnahme zur Etappe 2 der Schweizer Standortsuche eines Atommüllendlagers

Sehr geehrte Damen und Herren,mit unserem Schreiben vom 16. Januar 2018 haben wir Ihnen unsere Stellungnahme bezüglich der Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager zugesandt.

Aus den Veranstaltungen des BfE in Hohentengen sowie des Bundesamtes für kerntechnische Entsorgungssicherheit in Tiengen haben sich weitere Kritikpunkte ergeben, die wir Ihnen hiermit zur Kenntnis geben möchten.

Vom Schweizer Bundesrat sowie von der ENSI wurden folgende Standorte vorgeschlagen: Jura Ost mit der geplanten Oberflächenanlage (OFA) zwischen Villigen und Böttstein, Nördlich Lägern mit den beiden OFA NL-2 bei Hohentengen sowie NL‑6 zwischen Windlach und Zweidlen sowie Zürich Nordost mit der OFA Rheinau und Marthalen.

Alle Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe der deutschen Grenze und damit auch zu unserem Landkreis Waldshut. Unsere Argumente beziehen sich auf alle drei Standorte.

1. Scheinpartizipation
Durch die s.g. Regionalkonferenzen soll den Gemeinden ein Mitspracherecht bei der Standortsuche des Endlagers sowie bei der Suche nach geeigneten Standorten für die Oberflächeninfrastruktur (z.B. der Oberflächenanlagen) erhalten und eine Perspektive für die betroffenen Gemeinden entwickelt werden. In den Regionalkonferenzen waren zu einem geringen Prozentsatz auch Vertreter deutscher Gemeinden vertreten.

Von den deutschen Vertretern wurde immer wieder kritisiert, dass durch einheitliches Abstimmungsverhalten der Schweizer Gemeinden von einem wirklichen Mitspracherecht nicht die Rede sein konnte. Außerdem sind in den Fällen Nördlich Lägern und Zürich Nordost prozentual mehr deutsche Einwohner betroffen, wie in den Regionalkonferenzen vertreten waren.

Die Auswahl der Standorte für alle OFA sind entsprechend der Verteilung in den Regionalkonferenzen bis auf den Standort NL-6 alle nah an der Deutsch-Schweizer Grenze zu finden.

Dieser Sachverhalt bestätigt die Schweizer Vorgehensweise, negative Belastungen nah an die deutsche Grenze zu verschieben.

Aus unserer Sicht sind deshalb die Regionalkonferenzen eine reine Scheinpartizipation. Eine stärkere Einbindung der deutschen Wohnbevölkerung wäre nicht nur fair sondern auch Pflicht.

2. Betroffene Gemeinden/Infrastrukturgemeinden
Am Beispiel NL-2 lässt sich gut erkennen, dass die Gewichtung in bevorzugte Schweizer Gemeinden und benachteiligte deutsche Gemeinden erkennen. Die Gemeinde Weiach wird als Infrastrukturgemeinde eingestuft, weil sie durch Bau und Betrieb der Anlage hohe Belastungen tragen muss. Damit verbunden werden ein besonderer Entwicklungsplan und sicher auch hohe Ausgleichszahlungen.

Die Gemeinde Hohentengen, deren Wohnbebauung viel näher an der OFA NL-2 liegt, gilt nur als betroffenen Gemeinde und wird von diesen Fördermöglichkeiten nicht profitieren können.

Hier muss aus unserer Sicht bedeutend nachjustiert werden. Ein grenzüberschreitender, regionaler Entwicklungsplan müsste die bisher sehr kleinteilige Schweizer Planung ersetzen und die Gesamtregion Hochrhein voranbringen!

3. Standortwahl nach Risiken
Abschließend möchten wir noch einmal ausdrücklich gegen das Auswahlverfahren der OFA, wie es bisher gehandhabt wurde, protestieren. Eine solch schwerwiegende Entscheidung den Gemeinden vor Ort zu überlassen, halten wir für grob fahrlässig.

Aus unserer Sicht sollten vorab Kriterien für einen solchen Standort festgelegt werden, bei dem Sicherheit oberste Priorität hat. Und nach diesem Raster muss der Standort festgelegt werden. Die Scheinpartizipation hat fast ausschließlich Standorte ergeben, die für die Schweiz am einfachsten zu handhaben sind, da von deutscher Seite kaum Widerstand geltend gemacht werden kann (siehe Verteilung Regionalkonferenzen).

So befinden sich nun fast alle geplanten OFA-Standorte in der Nähe der Flüsse Aare und Rhein. Aus Hochwasserschutz-Aspekten ein Unding. Bei einem atomaren Unfall würde Radioaktivität schnell über weite Teile des Hochrheins verteilt werden.

Aus unserer Sicht muss die Standortsuche für ein OFA noch einmal komplett neu aufgegleist und an Hand transparenter Kriterien durchgeführt werden!

Abschließend hoffen wir, dass Sie sich der Tragweite Ihrer Entscheidung bewusst werden und unsere Einwände nicht unbeachtet lassen. Gern erwarten wir Ihre Rückmeldung.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mike Schinkel

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Stellvertretender Vorsitzender des ÖDP-Kreisverbands Waldshut

Stellungnahme zur Etappe 2 der Schweizer Standortsuche eines Atommüllendlagers

Sehr geehrte Damen und Herren,
am 23. November 2017 startete der Schweizer Bundesrat die Vernehmlassung zu den Ergebnissen der Etappe 2 der Standortsuche für geologische Tiefenlager. Im Rahmen der Vernehmlassung haben auch politische Parteien auf deutscher Seite die Möglichkeit, zum Projekt der NAGRA Stellung zu nehmen.

Dieses Recht möchten wir als Kreisverband Waldshut der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) wahrnehmen.

Vom Schweizer Bundesrat sowie von der ENSI wurden folgende Standorte vorgeschlagen: O-3+ (Jura Ost, Gemeinde Villigen), NL-2 oder NL‑6 (Nördlich Lägern, Gemeinden Weiach bzw. Stadel) sowie ZNO-6b (Zürich Nordost, Gemeinden Marthalen und Rheinau).

Alle Standorte befinden sich in unmittelbarer Nähe der deutschen Grenze und damit auch zu unserem Landkreis Waldshut. Unsere Argumente beziehen sich auf alle drei Standorte.

1. Atommüllendlager und Atomausstieg
Die Schaffung eines Atommüllendlagers macht unserer Meinung nach nur Sinn, wenn endgültig feststeht, in welchen Umfang der Atommüll einlagert wird. Bevor ein solches Endlager erstellt werden kann, muss ein endgültiger Ausstiegstermin feststehen. Damit verbunden muss ein Plan für den Umstieg auf erneuerbare Energien sowie die Sicherstellung der Energieversorgung erarbeitet werden.

Letzteres sehen wir weder für die Schweiz noch für Deutschland gegeben.

2. Nukleare Umweltbelastung der Region Waldshut
Die Menschen am Hochrhein sind von der Fülle der atomaren Anlagen auf Schweizer Seite sehr betroffen. Die AKW in Leibstadt, Beznau und Gösgen sowie das Paul-Scherer-Institut und das Zwischenlager in Würenlingen liegen in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze. Dies beunruhigt viele Menschen in der Hochrhein. 

3. Bedenken aus geologischer Sicht
Als Wirtsgestein für die Standorte in Grenznähe, die auch den Landkreis Waldshut betreffen, wurde der Opalinuston gewählt. Mit rund 113 Meter Dicke ist diese Schicht aus unserer Sicht zu dünn, um dauerhaft die Strahlung unterhalb der Erdoberfläche zu halten.

Unserer Meinung nach ist noch zu wenig erforscht und bedacht, wie sich diese Schicht über Jahrtausende insbesondere durch klimatische und geologische Ereignisse (z.B. Abtragung der Schicht in einer Eiszeit, Verwerfungen durch starke Erdbeben usw.) verändern könnte. Vor allem das Erdbebenrisiko im Rheingraben wurde unzureichend berücksichtigt. Dies gilt ebenfalls für den Betrieb der Atomkraftwerke.

Weiterhin bittet die ÖDP zu überprüfen, wie sich diese Tonschicht unter Einwirkung von Wärme verhält. Ton trocknet bekanntlich unter Wärme aus. Strahlender Atommüll strahlt eine immanente Wärme aus. Durch das Austrocknen der Tonschicht besteht aus unserer Sicht die Gefahr der Bildung von Rissen und macht deshalb diese Gesteinsart als Wirtsgestein unmöglich.

Der Rhein ist eine der Lebensadern Europas. Sollte durch ein Ereignis Radioaktivität freigesetzt werden, verteilt sich diese durch den Strom praktisch in ganz Westdeutschland und den Benelux-Ländern. Dies ist aus unserer Sicht unverantwortlich.

4. Ungenügende objektive Erforschung von Gesundheitsschäden solcher Lagerstätten
Das Bundesamt für Strahlenschutz kam in einer Epidemiologische Studie zu Kinderkrebs in der Umgebung von Kernkraftwerken (KiKK) zum Ergebnis, dass in Deutschland Kinder unter 5 Jahren häufiger an Krebs, insbesondere Leukämie, erkranken, je näher sie an einem Kernkraftwerksstandort wohnen (http://www.bfs.de/de/kerntechnik/kinderkrebs/Artikel_atw_Maerz_2008.pdf).

Laut Zeitungsberichten häuften sich auch beim Endlager Asse II in Niedersachsen Krebsfälle. Inzwischen wird das Thema wieder heruntergespielt. Die Leute sind verunsichert. Uns stellt sich die Frage, wie sich das Strahlungsrisiko beim geplanten Endlager auf die Menschen auswirken wird? Diese Frage möchten wir an Sie weitergeben und bitten Sie um Beantwortung.

In unmittelbarer Nähe zu den Standorten liegen die Tourismusregionen Hochrhein und Südschwarzwald (mit dem Rheinfall, einem überregionalen Radwanderweg und diversen Fernwanderwegen im Schwarzwald). Diese wäre besonders durch Ihre Entscheidung betroffen. Wir befürchten einen Imageschaden und damit den Verlust vieler Existenzen, die von dieser Branche abhängig sind.

5. Sicherheitsbedenken
Wir halten das Lagerkonzept aus Gründen der Sicherheit bei terroristischen Angriffen für nicht geeignet. Einige Standorte liegen in der Einflugschneise des Flughafens Zürich-Kloten  (Benken, Bözberg usw.). Sowohl die Atomkraftwerke, bestehende atomare Anlage als auch die neu zu bauenden Anlagen, wie die atomaren Endlager, müssen einer Überprüfung der Sicherheit im Falle eines Flugzeugabsturzes unterzogen werden!

Weiter Punkt, den wir zu Bedenken geben möchten, ist die Transportsicherheit. Der Transport atomaren Mülls stellt immer eine große Gefahr für die Umwelt und für Leib und Leben der Menschen an der Transportstrecke dar. Wie schaut Ihr Konzept und Konfliktmanagement in diesem Punkt aus?

6. Rückholbarkeit
Aus Schaden wird man klug, meinen wir. Oben genanntes Endlager Asse II wird nun wieder geräumt. Obwohl man vor nur 40 Jahren (!!!) dachte, dass ein geeignetes Zwischenlager gefunden wurde, müssen nun die eingelagerten Atommüllfässer zurückgeholt werden.

Die ÖDP meint, dass es kein einhundertprozentig sicheres Atommüllendlager gibt. Deshalb erscheinen uns überirdische Lagerstätten in der momentanen Situation die sinnvollere Variante. Geeignet dafür halten wir die ausgedienten Festungs- und Bunkeranlagen der Schweizer Armee.

Abschließend hoffen wir, dass Sie sich der Tragweite Ihrer Entscheidung bewusst werden und unsere Einwände nicht unbeachtet lassen. Gern erwarten wir Ihre Rückmeldung.

Dieses Schreiben haben wir auch dem deutschen Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit zur Kenntnis gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Mike Schinkel

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Stellvertretender Vorsitzender des ÖDP-Kreisverbands Waldshut